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Steuern
Einkommenssteuer
Während ein Arbeitnehmer die Einkommenssteuer schon vom Lohn abgezogen bekommt, bevor eine Zahl auf dem Kontoauszug erscheint, muss der freiberuflich arbeitende Journalist oder/und Künstler selbst für die Steuerabführung sorgen.
Im Gegensatz zum Arbeitnehmer muss er vierteljährlich Vorauszahlungen tätigen und einmal im Jahr sein Einkommen beim Finanzamt erklären, damit sichtbar wird, ob er zu viel oder zu wenig bezahlt hat. Einkünfte und Ausgaben werden gegeneinander aufgewogen, wobei alle beruflichen Tätigkeiten beleuchtet werden. Der Aufwand ist zum ersten Mal groß, doch wer sich mit Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen auskennt, kann seinen Jahresgewinn und damit seine Einkommenssteuer ganz legal reduzieren. Wer hier nicht durchblickt, frage sein Finanzamt oder einen Steuerberater.

Mehrwert- oder Umsatzsteuer
Wer als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, schlägt auf seine Rechnungen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer auf. Wird das Nutzungsrecht voll abgetreten, wie zum Beispiel bei Büchern, wird der volle Umsatzsteuersatz von 16 Prozent aufgeschlagen. Bei einem einmalig erteilten Nutzungsrecht, etwa bei Zeitungsbeiträgen, gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Diese Umsatzsteuer verrechnet der Unternehmer mit der Vorsteuer, die er beim Kauf von Waren und Dienstleistungen bezahlt.
Doch nicht jeder Selbstständige unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht. Dazu gibt es genaue und recht komplizierte gesetzliche Regelungen.

Wertvolle Tipps und anschauliche Erläuterungen zum Thema finden Sie im "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz.

Selbstständige/ freiberuflich tätige Mitglieder der ver.di erhalten die Auflage 2002 des Ratgebers bei den Landesbezirksbüros (voraussichtlich) zum Preis von 3,- € (bei Versand zzgl. 3,- € für Porto und Verpackung).

Nichtmitglieder erhalten ihn für 20,- € (zzgl. 3,- € für Porto und Verpackung) über die mediafon-Bestellseite oder unter Telefon 01805/ 754444.

 
 
 
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