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Steuern
Einkommenssteuer
Während ein Arbeitnehmer die
Einkommenssteuer schon vom Lohn abgezogen
bekommt, bevor eine Zahl auf dem Kontoauszug
erscheint, muss der freiberuflich arbeitende
Journalist oder/und Künstler selbst
für die Steuerabführung sorgen.
Im Gegensatz zum Arbeitnehmer muss er vierteljährlich
Vorauszahlungen tätigen und einmal
im Jahr sein Einkommen beim Finanzamt erklären,
damit sichtbar wird, ob er zu viel oder
zu wenig bezahlt hat. Einkünfte und
Ausgaben werden gegeneinander aufgewogen,
wobei alle beruflichen Tätigkeiten
beleuchtet werden. Der Aufwand ist zum ersten
Mal groß, doch wer sich mit Sonderausgaben,
Werbungskosten, außergewöhnlichen
Belastungen und Freibeträgen auskennt,
kann seinen Jahresgewinn und damit seine
Einkommenssteuer ganz legal reduzieren.
Wer hier nicht durchblickt, frage sein Finanzamt
oder einen Steuerberater.
Mehrwert- oder Umsatzsteuer
Wer als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, schlägt auf
seine Rechnungen die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer auf.
Wird das Nutzungsrecht voll abgetreten, wie zum Beispiel bei Büchern,
wird der volle Umsatzsteuersatz von 16 Prozent aufgeschlagen. Bei
einem einmalig erteilten Nutzungsrecht, etwa bei Zeitungsbeiträgen,
gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. Diese Umsatzsteuer
verrechnet der Unternehmer mit der Vorsteuer, die er beim Kauf von
Waren und Dienstleistungen bezahlt.
Doch nicht jeder Selbstständige unterliegt der Mehrwertsteuerpflicht.
Dazu gibt es genaue und recht komplizierte gesetzliche Regelungen.
Wertvolle Tipps und anschauliche Erläuterungen
zum Thema finden Sie im "Ratgeber
Freie" von Goetz Buchholz.
Selbstständige/ freiberuflich tätige
Mitglieder der ver.di erhalten die Auflage
2002 des Ratgebers bei den Landesbezirksbüros
(voraussichtlich) zum Preis von 3,- €
(bei Versand zzgl. 3,- € für
Porto und Verpackung).
Nichtmitglieder erhalten ihn für 20,- € (zzgl. 3,- €
für Porto und Verpackung) über die mediafon-Bestellseite
oder unter Telefon 01805/ 754444.
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