dju home dju
dju
aktuelles
aktuelles
at work
at work
service
service
home
impressum
kontakt
verdi

verdi home

  geschichte freie honorare
dju bayern dju news presseausweis
mitgliedschaft medienwelt ressorts links
wir Ÿber uns nachwuchs betriebsrat
medien bayern
freie
 

 

Wie frei sind Freie?

Nutzungsrechte

Versicherung

Feste Freie

Steuern

Linkliste Freie


 

Feste Freie
Ein "Fester" Freier ist ein selbstständiger Publizist oder Künstler, der selbstständig und regelmäßig für ein bestimmtes Medium arbeitet und durch (hoffentlich vertraglich festgehaltene) Absprachen abgesichert ist. Je nach Absprache und Verhandlungsgeschick bekommen "feste Freie" Mindestpauschalen, Spesenersatz, Kündigungsschutz, Anspruch auf bezahlten Urlaub, um nur einige Leistungen zu nennen.

Scheinselbstständigkeit
Freie fallen häufig unter die Kriterien der sogenannten Scheinselbstständigkeit. Diese Art der Beschäftigung bindet Selbstständige an einen Arbeitgeber, der ihnen jedoch die typischen Arbeitnehmerrechte vorenthält. Scheinselbstständig ist, wer eine berufliche Tätigkeit in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausübt, aber fälschlicherweise als ‚selbstständig' gilt. Durch die eingesparten Sozialkosten verschafft sich der Auftraggeber einen Marktvorteil gegenüber jenen Unternehmen, die mit sozialversicherten Beschäftigten arbeiten.
Da die Tätigkeit oft mehr als dürftig entlohnt wird, ist eine adäquate Alterssicherung der Betroffenen kaum möglich.

Eine übersichtliche Darstellung der gegenwärtigen Rechtslage findet sich auf dem Beratungsportal für Selbstständige in Medienberufen unter www.mediafon.net.

Das Bundesarbeitsministerium hat eine 116-seitige Broschüre zum Thema "Scheinselbstständigkeit und arbeitnehmerähnliche Selbständige" veröffentlicht, die man sich online beim Ministerium unter http://www.bma.de/ (in der Rubrik Publikationen> Broschüren/ Berichte > Arbeitsrecht und Arbeitsschutz) bestellen oder als PDF Dokument unter http://www.bma.de/download/broschueren/a217.pdf herunterladen kann.

 
 
 
      Zum Seitenanfang   Weiter...