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Feste Freie
Ein "Fester"
Freier ist ein selbstständiger Publizist
oder Künstler, der selbstständig
und regelmäßig für ein bestimmtes
Medium arbeitet und durch (hoffentlich vertraglich
festgehaltene) Absprachen abgesichert ist.
Je nach Absprache und Verhandlungsgeschick
bekommen "feste Freie" Mindestpauschalen,
Spesenersatz, Kündigungsschutz, Anspruch
auf bezahlten Urlaub, um nur einige Leistungen
zu nennen.
Scheinselbstständigkeit
Freie fallen häufig unter die Kriterien der sogenannten Scheinselbstständigkeit.
Diese Art der Beschäftigung bindet Selbstständige an einen
Arbeitgeber, der ihnen jedoch die typischen Arbeitnehmerrechte vorenthält.
Scheinselbstständig ist, wer eine berufliche Tätigkeit
in einem abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigungsverhältnis ausübt, aber fälschlicherweise
als selbstständig' gilt. Durch die eingesparten Sozialkosten
verschafft sich der Auftraggeber einen Marktvorteil gegenüber
jenen Unternehmen, die mit sozialversicherten Beschäftigten
arbeiten.
Da die Tätigkeit oft mehr als dürftig entlohnt wird, ist
eine adäquate Alterssicherung der Betroffenen kaum möglich.
Eine übersichtliche Darstellung
der gegenwärtigen Rechtslage findet
sich auf dem Beratungsportal für
Selbstständige in Medienberufen unter
www.mediafon.net.
Das Bundesarbeitsministerium hat eine
116-seitige Broschüre zum Thema "Scheinselbstständigkeit
und arbeitnehmerähnliche Selbständige"
veröffentlicht, die man sich online
beim Ministerium unter http://www.bma.de/
(in der Rubrik Publikationen> Broschüren/
Berichte > Arbeitsrecht und Arbeitsschutz)
bestellen oder als PDF Dokument unter
http://www.bma.de/download/broschueren/a217.pdf
herunterladen kann.
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