Versicherung
Künstlersozialkasse
Wer hauptsächlich als Journalist
freiberuflich tätig ist, kann der
Künstlersozialkasse (KSK) betreten.
Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil
der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung.
Die Mitgliedschaft in der KSK ist durch
das Künstlersozialversicherungsgesetz
(KSVG) geregelt. Aufgenommen wird, wer
seinen Lebensunterhalt selbstständig
als Künstler/in oder Publizist/in
erwirbt. Dabei darf das Jahreseinkommen
ab dem Jahre 2002 die Summe von 3.900,00
Euro im Jahr beziehungsweise 325,00 Euro
im Monat nicht unterschreiten. Diese Angaben
finden sich auf der Website der Kasse
unter www.kuenstlersozialkasse.de.
Während der ersten drei Jahre der Berufstätigkeit kann
das Jahreseinkommen auch unter dieser Grenze liegen. Für Publizisten
und Journalisten, die vor dem 30.06.2001 erstmals selbständig
künstlerisch oder publizistisch tätig waren, gilt sogar
eine Frist von fünf Jahren. Bedingung für die Aufnahme
in die KSK ist darüber hinaus, dass die Selbstständigkeit
über einen längeren Zeitraum besteht und der Künstler
oder Publizist vorwiegend in Deutschland arbeitet. Mitgliedspflichtig
bei der KSK ist, wer seinen Lebensunterhalt hauptsächlich über
die publizistische oder künstlerische Tätigkeit bestreitet.
Die KSK ist keine Versicherung. Sie zieht
Beiträge von Versicherten ein und
leitet sie sowohl an die BfA (Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte), als auch an die
selbst gewählte Kranken- und Rentenversicherung
weiter. Vorteil an der Mitgliedschaft
ist, dass die Mitglieder nur die Hälfte
der Beiträge zur Kranken-, Renten-
und Pflegeversicherung der sonst anfallenden
Beiträge bezahlen müssen. Zum
Vergleich: Journalisten in einem festen
Arbeitsverhältnis zahlen ebenfalls
nur 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge
als "Arbeitnehmeranteil". Die
anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber
als "Arbeitgeberanteil". Für
in der KSK Versicherte zahlt die Künstlersozialkasse
den "Arbeitgeberanteil" der
Kranken- und Rentenversicherung. Das Geld
dazu holt sie sich aus den Künstlersozialabgaben
von Firmen, die "Werke selbstständiger
Künstler und Publizisten" nutzen,
wie Verlagen und Fernsehsendern. Den Rest
zahlt der Staat als Bundeszuschuss an
die KSK.
Eine Arbeitslosenversicherung für Freie gibt es nicht. Sie
müssen sich selbst versichern und ihre Einnahmen selbst versteuern.
Wenn man versucht, sich einen Überblick über Versicherungen,
Steuern und Arbeitsrecht zu machen, wird es recht unübersichtlich.
Der "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz gibt eine gut
gegliederte Einführung in die Materie.
Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Künstlersozialkasse.
Das Presseversorgungswerk
Eine günstige Lebensversicherung für
Freie und Angestellte in Kommunikationsberufen bietet das Versorgungswerk
der Presse. In diese Kategorie fallen JournalistInnen, ÜbersetzerInnen,
GebrauchsgrafikerInnen, IllustratorInnen, WerbetexterInnen und Kameraleute
im aktuellen und Dokumentarbereich, insofern sie eigenschöpferisch
tätig sind.
Das Presseversorgungswerk wird vom Bundesverband
Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger
(VDZ) auf der Arbeitgeberseite sowie vom Deutschen Journalisten-Verband
(DJV), der Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) und der Deutschen
Angestellten-Gewerkschaft (DAG) auf der Arbeitnehmerseite getragen.
Das Werk bietet Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge.
Familienangehörige können mitversichert werden. Mehr Informationen
gibt es unter http://www.presse-versorgung.de/.
Besonders für Freie
kommt darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung
in Frage. Die schreibende Zunft läuft
dauerhaft Gefahr, sich für Ruf- und
Geschäftsschädigungen durch
Veröffentlichungen verantworten zu
müssen. Wenn der Auftraggeber der
Arbeit nicht dafür aufkommt, kann
das für den Autor schwerwiegende
finanzielle Konsequenzen haben. Ohne zusätzliche
Kosten erhalten Mitglieder der dju den
gewerkschaftlichen Rechtsschutz und eine
kostenlose Rechtsberatung bei allen Problemen
rund um die journalistische Tätikeit.
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