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Künstlersozialkasse
Wer hauptsächlich als Journalist freiberuflich tätig ist, kann der Künstlersozialkasse (KSK) betreten. Die KSK übernimmt den Arbeitgeberanteil der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung. Die Mitgliedschaft in der KSK ist durch das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt. Aufgenommen wird, wer seinen Lebensunterhalt selbstständig als Künstler/in oder Publizist/in erwirbt. Dabei darf das Jahreseinkommen ab dem Jahre 2002 die Summe von 3.900,00 Euro im Jahr beziehungsweise 325,00 Euro im Monat nicht unterschreiten. Diese Angaben finden sich auf der Website der Kasse unter www.kuenstlersozialkasse.de.

Während der ersten drei Jahre der Berufstätigkeit kann das Jahreseinkommen auch unter dieser Grenze liegen. Für Publizisten und Journalisten, die vor dem 30.06.2001 erstmals selbständig künstlerisch oder publizistisch tätig waren, gilt sogar eine Frist von fünf Jahren. Bedingung für die Aufnahme in die KSK ist darüber hinaus, dass die Selbstständigkeit über einen längeren Zeitraum besteht und der Künstler oder Publizist vorwiegend in Deutschland arbeitet. Mitgliedspflichtig bei der KSK ist, wer seinen Lebensunterhalt hauptsächlich über die publizistische oder künstlerische Tätigkeit bestreitet.

Die KSK ist keine Versicherung. Sie zieht Beiträge von Versicherten ein und leitet sie sowohl an die BfA (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte), als auch an die selbst gewählte Kranken- und Rentenversicherung weiter. Vorteil an der Mitgliedschaft ist, dass die Mitglieder nur die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung der sonst anfallenden Beiträge bezahlen müssen. Zum Vergleich: Journalisten in einem festen Arbeitsverhältnis zahlen ebenfalls nur 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge als "Arbeitnehmeranteil". Die anderen 50 Prozent zahlt der Arbeitgeber als "Arbeitgeberanteil". Für in der KSK Versicherte zahlt die Künstlersozialkasse den "Arbeitgeberanteil" der Kranken- und Rentenversicherung. Das Geld dazu holt sie sich aus den Künstlersozialabgaben von Firmen, die "Werke selbstständiger Künstler und Publizisten" nutzen, wie Verlagen und Fernsehsendern. Den Rest zahlt der Staat als Bundeszuschuss an die KSK.

Eine Arbeitslosenversicherung für Freie gibt es nicht. Sie müssen sich selbst versichern und ihre Einnahmen selbst versteuern. Wenn man versucht, sich einen Überblick über Versicherungen, Steuern und Arbeitsrecht zu machen, wird es recht unübersichtlich. Der "Ratgeber Freie" von Goetz Buchholz gibt eine gut gegliederte Einführung in die Materie.

Mehr Informationen finden Sie auf der Homepage der Künstlersozialkasse.

Das Presseversorgungswerk
Eine günstige Lebensversicherung für Freie und Angestellte in Kommunikationsberufen bietet das Versorgungswerk der Presse. In diese Kategorie fallen JournalistInnen, ÜbersetzerInnen, GebrauchsgrafikerInnen, IllustratorInnen, WerbetexterInnen und Kameraleute im aktuellen und Dokumentarbereich, insofern sie eigenschöpferisch tätig sind.

Das Presseversorgungswerk wird vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) auf der Arbeitgeberseite sowie vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Industriegewerkschaft Medien (IG Medien) und der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG) auf der Arbeitnehmerseite getragen.

Das Werk bietet Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsvorsorge. Familienangehörige können mitversichert werden. Mehr Informationen gibt es unter http://www.presse-versorgung.de/.

Besonders für Freie kommt darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung in Frage. Die schreibende Zunft läuft dauerhaft Gefahr, sich für Ruf- und Geschäftsschädigungen durch Veröffentlichungen verantworten zu müssen. Wenn der Auftraggeber der Arbeit nicht dafür aufkommt, kann das für den Autor schwerwiegende finanzielle Konsequenzen haben. Ohne zusätzliche Kosten erhalten Mitglieder der dju den gewerkschaftlichen Rechtsschutz und eine kostenlose Rechtsberatung bei allen Problemen rund um die journalistische Tätikeit.

 
 
 
 
 
 
 
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