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Häufige Fragen zur Wahl

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Häufige Fragen zum Thema Betriebsrat

Welche Vorteile hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Belegschaft wahr. Dazu hat er abgestufte Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte - und die Möglichkeit, diese Rechte auch durchzusetzen. Gestaltung der Arbeitszeit, Mehrarbeit, betriebliche Organisation, Einstellungen und Versetzungen, wirtschaftliche Informationen, Prämien, Fortbildung - alles Themen, bei denen der Betriebsrat im Sinne der Beschäftigten tätig werden kann. Stehen Umstrukturierungen oder gar Entlassungen an, wird es ohne Betriebsrat noch schlimmer. Denn Interessenausgleich bzw. Sozialplan gibt es nur mit Betriebsrat.

Wie groß ist das Betriebsratsgremium?
5 bis 20 Wahlberechtigte: eine Person
21 bis 50 Wahlberechtigte: drei Pesonen
51 bis 100 Wahlberechtigte: fünf Personen
101 bis 200 Wahlberechtigte: sieben Personen
201 bis 400 Wahlberechtigte: neun Personen
401 bis 700 Wahlberechtigte: elf Personen
Die Staffelung noch größerer Betriebe ist im BetrVG nachzulesen.

Was ist der Betrieb?
Vielfach sind "kreative" Unternehmensstrukturen anzutreffen, bei denen sich schnell die Frage stellt, was denn eigentlich "der Betrieb" ist. Betriebsverfassungsgesetz und Rechtssprechung haben deshalb einen eigenen Betriebsbegriff als "organisatorische Einheit" entwickelt. Dieser muss nicht zwingend identisch sein mit der Rechtsform. So können zum Beispiel unter bestimmten Umständen mehrere Gesellschaften einen "Betrieb mehrerer Unternehmen" bilden, d.h. es wird ein Betriebsrat für mehrere Unternehmen gewählt. Klingt kompliziert, ist aber mit kompetenter Hilfe (z.B. Ihrer Gewerkschaft) schnell zu klären.

Betriebsräte legen den Betrieb lahm!
Alternativ: Betriebsräte sind bürokratisch!

Ein "beliebtes" Schreckensszenario, das auch bei häufiger Wiederholung nicht wahrer wird. Für die Betriebsratsarbeit gelten gesetzliche Regelungen. Betriebsräte dürfen weder Streiks ausrufen, noch in die unternehmerischen Entscheidungen eingreifen. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung - was naturgemäß öfter vorkommen kann - hat das Betriebsverfassungsgesetz Schlichtungswege vorgeschrieben. Wenn es mal knackt, dann liegt es daran, dass ein Arbeitgeber seinen Informationspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Wahr und wissenschaftlich belegt ist dagegen, dass Betriebe mit Betriebsrat produktiver arbeiten als "betriebsratsfreie" Betriebe. Mitbestimmung und fairer Interessenausgleich dienen deshalb Belegschaft UND Betrieb.

Betriebsrat - oder doch lieber nur einen "Round tabel"?
Arbeitgeber bieten als Alternative zur Betriebsratswahl immer wieder "Round tabel" oder ähnliche Vertretungsformen an. Klingt gut, hat nur einen kleinen Haken: Alle Formen von Mitarbeitervertretungen, die nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt sind, werden von Rechts wegen nicht anerkannt. Ein solches Gremium kann also viel beschließen - aber nichts gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen. Und: die Stellungnahmen eines solchen Gremiums helfen Ihnen bei keiner Institution, keinem Amt und keinem Gericht.
" Round table" sind deshalb faktisch nette Plauderrunden ohne Wert.

Wer darf wählen?
Wählen können alle Arbeitnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt sind. Wahlberechtigt sind natürlich auch Teilzeitkräfte, befristet Beschäftigte, Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit, Zivildienst, Wehrdienst sowie regelmäßige Aushilfen. Bei Beschäftigten mit Honorar- und Werkverträgen muss der Wahlvorstand prüfen, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt. Gesondere Regelungen gelten für Leiharbeitskräfte.

Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können diejenigen, die wahlberechtigt sind und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören.

Dürfen Wahlvorstandsmitglieder für den Betriebsrat kandidieren?
Ja, Wahlvorstandsmitglieder können selbstverständlich auch für den Betriebsrat kandidieren. Und tun dies meistens auch.

Wie soll der Betriebsrat zusammengesetzt sein?
Weil ein Betriebsrat die Interessen der gesamten Belegschaft vertritt, sollten nach Möglichkeit die Betriebsratsmitglieder aus möglichst vielen Bereichen kommen und die Geschlechter entsprechend ihres Anteils im Betrieb vertreten sind. Dem Geschlecht in der Minderheit wird eine entsprechende Anzahl an Sitzen garantiert.

Wann wird gewählt?
Die erstmalige Betriebsratswahl ist jederzeit möglich. Besteht ein Betriebsrat, finden die Wahlen bundesweit in einem festen Turnus statt. Er beträgt vier Jahre. Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind 2010.

Wer ist geeignet, für den Betriebsrat zu kandidieren?
Was zählt, ist die Bereitschaft, sich couragiert für die Interessen aller im Betrieb einzusetzen. Entscheidend ist dabei keine bestimmte Qualifikation, sondern das Vertrauen durch die Kolleginnen und Kollegen. Das notwendige Fachwissen lernen Betriebsratsmitglieder durch die Praxis, durch die Seminare von Gewerkschaften (bzw. ihren Bildungsträgern) und durch deren Unterstützung. Übrigens: auch Selbstvertrauen entwickelt sich durch Praxis und Übung.

Schadet eine Kandidatur der Karriere?
Betriebsräte genießen besondere Rückendeckung durch das Gesetz. Gleichwohl versuchen Arbeitgeber gelegentlich, Betriebsräte mit der Drohung beruflicher Konsequenzen unter Druck zu setzen. Abgesehen davon, dass dies ein Straftatbestand ist: die Erfahrung zeigt, dass couragierte Betriebsräte auch auf Arbeitgeberseite Anerkennung und Respekt genießen. Betriebsratsmitglieder bekommen viel Gespür für die Planung und Organisation im Betrieb (meistens mehr als das Management) , lernen Sicherheit im Auftreten und entwickeln vielfältige soziale Kompetenzen. Anbiederung und Duckmäuserei kommt auf Dauer auch bei Chefs nicht an; sie schätzen in ihrer großen Mehrheit kompetente Betriebsratsmitglieder, die klare Positionen vertreten.

Wo gibt es Unterstützung?
Natürlich bei Ihrer Gewerkschaft!
Für Kolleginnen und Kollegen aus Verlagen und verlagsnahen Betrieben:
Bernd Mann
Fachsekretär Medien
dju in ver.di / Bez. München
Tel. 089 / 59977-7081
Fax 089 / 59977-7089
bernd.mann@verdi.de
Für Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Rundfunk, Film, Fernsehen:
Kathlen Eggerling, Jörg Reichel
connexx-av
Tel. 089 / 28787833
Fax 089 / 28787834
muenchen@connexx-av.de

 
 
 
 
 
 
 
 
 
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