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Häufige Fragen zum Thema Betriebsrat
Welche Vorteile hat der Betriebsrat?
Der Betriebsrat nimmt die Interessen der Belegschaft wahr. Dazu
hat er abgestufte Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- und die Möglichkeit, diese Rechte auch durchzusetzen.
Gestaltung der Arbeitszeit, Mehrarbeit, betriebliche Organisation,
Einstellungen und Versetzungen, wirtschaftliche Informationen,
Prämien, Fortbildung - alles Themen, bei denen der Betriebsrat
im Sinne der Beschäftigten tätig werden kann. Stehen
Umstrukturierungen oder gar Entlassungen an, wird es ohne Betriebsrat
noch schlimmer. Denn Interessenausgleich bzw. Sozialplan gibt
es nur mit Betriebsrat.
Wie groß ist das Betriebsratsgremium?
5 bis 20 Wahlberechtigte: eine Person
21 bis 50 Wahlberechtigte: drei Pesonen
51 bis 100 Wahlberechtigte: fünf Personen
101 bis 200 Wahlberechtigte: sieben Personen
201 bis 400 Wahlberechtigte: neun Personen
401 bis 700 Wahlberechtigte: elf Personen
Die Staffelung noch größerer Betriebe ist im BetrVG
nachzulesen.
Was ist der Betrieb?
Vielfach sind "kreative" Unternehmensstrukturen anzutreffen,
bei denen sich schnell die Frage stellt, was denn eigentlich "der
Betrieb" ist. Betriebsverfassungsgesetz und Rechtssprechung
haben deshalb einen eigenen Betriebsbegriff als "organisatorische
Einheit" entwickelt. Dieser muss nicht zwingend identisch
sein mit der Rechtsform. So können zum Beispiel unter bestimmten
Umständen mehrere Gesellschaften einen "Betrieb mehrerer
Unternehmen" bilden, d.h. es wird ein Betriebsrat für
mehrere Unternehmen gewählt. Klingt kompliziert, ist aber
mit kompetenter Hilfe (z.B. Ihrer Gewerkschaft) schnell zu klären.
Betriebsräte legen den Betrieb
lahm!
Alternativ: Betriebsräte sind bürokratisch!
Ein "beliebtes" Schreckensszenario, das auch bei häufiger
Wiederholung nicht wahrer wird. Für die Betriebsratsarbeit
gelten gesetzliche Regelungen. Betriebsräte dürfen weder
Streiks ausrufen, noch in die unternehmerischen Entscheidungen
eingreifen. Bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen Betriebsrat
und Geschäftsleitung - was naturgemäß öfter
vorkommen kann - hat das Betriebsverfassungsgesetz Schlichtungswege
vorgeschrieben. Wenn es mal knackt, dann liegt es daran, dass ein
Arbeitgeber seinen Informationspflichten nicht rechtzeitig nachgekommen
ist. Wahr und wissenschaftlich belegt ist dagegen, dass Betriebe
mit Betriebsrat produktiver arbeiten als "betriebsratsfreie" Betriebe.
Mitbestimmung und fairer Interessenausgleich dienen deshalb Belegschaft
UND Betrieb.
Betriebsrat - oder doch lieber
nur einen "Round tabel"?
Arbeitgeber bieten als Alternative zur Betriebsratswahl immer wieder "Round
tabel" oder ähnliche Vertretungsformen an. Klingt gut,
hat nur einen kleinen Haken: Alle Formen von Mitarbeitervertretungen,
die nicht nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählt sind,
werden von Rechts wegen nicht anerkannt. Ein solches Gremium kann
also viel beschließen - aber nichts gegen den Willen des
Arbeitgebers durchsetzen. Und: die Stellungnahmen eines solchen
Gremiums helfen Ihnen bei keiner Institution, keinem Amt und keinem
Gericht.
"
Round table" sind deshalb faktisch nette Plauderrunden ohne
Wert.
Wer darf wählen?
Wählen können alle Arbeitnehmer/innen, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und am Tag der Wahl im Betrieb beschäftigt
sind. Wahlberechtigt sind natürlich auch Teilzeitkräfte,
befristet Beschäftigte, Kolleginnen und Kollegen in Elternzeit,
Zivildienst, Wehrdienst sowie regelmäßige Aushilfen.
Bei Beschäftigten mit Honorar- und Werkverträgen muss
der Wahlvorstand prüfen, ob eine abhängige Beschäftigung
vorliegt. Gesondere Regelungen gelten für Leiharbeitskräfte.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können diejenigen, die wahlberechtigt
sind und seit mindestens sechs Monaten dem Betrieb angehören.
Dürfen Wahlvorstandsmitglieder
für den Betriebsrat kandidieren?
Ja, Wahlvorstandsmitglieder können selbstverständlich
auch für den Betriebsrat kandidieren. Und tun dies meistens
auch.
Wie soll der Betriebsrat zusammengesetzt
sein?
Weil ein Betriebsrat die Interessen der gesamten Belegschaft vertritt, sollten
nach Möglichkeit die Betriebsratsmitglieder aus möglichst vielen Bereichen
kommen und die Geschlechter entsprechend ihres Anteils im Betrieb vertreten sind.
Dem Geschlecht in der Minderheit wird eine entsprechende Anzahl an Sitzen garantiert.
Wann wird gewählt?
Die erstmalige Betriebsratswahl ist jederzeit möglich. Besteht ein Betriebsrat,
finden die Wahlen bundesweit in einem festen Turnus statt. Er beträgt vier
Jahre. Die nächsten turnusmäßigen Wahlen sind 2010.
Wer ist geeignet, für den Betriebsrat
zu kandidieren?
Was zählt, ist die Bereitschaft, sich couragiert für die Interessen
aller im Betrieb einzusetzen. Entscheidend ist dabei keine bestimmte Qualifikation,
sondern das Vertrauen durch die Kolleginnen und Kollegen. Das notwendige Fachwissen
lernen Betriebsratsmitglieder durch die Praxis, durch die Seminare von Gewerkschaften
(bzw. ihren Bildungsträgern) und durch deren Unterstützung. Übrigens:
auch Selbstvertrauen entwickelt sich durch Praxis und Übung.
Schadet eine Kandidatur der Karriere?
Betriebsräte genießen besondere Rückendeckung durch das Gesetz.
Gleichwohl versuchen Arbeitgeber gelegentlich, Betriebsräte mit der Drohung
beruflicher Konsequenzen unter Druck zu setzen. Abgesehen davon, dass dies ein
Straftatbestand ist: die Erfahrung zeigt, dass couragierte Betriebsräte
auch auf Arbeitgeberseite Anerkennung und Respekt genießen. Betriebsratsmitglieder
bekommen viel Gespür für die Planung und Organisation im Betrieb (meistens
mehr als das Management) , lernen Sicherheit im Auftreten und entwickeln vielfältige
soziale Kompetenzen. Anbiederung und Duckmäuserei kommt auf Dauer auch bei
Chefs nicht an; sie schätzen in ihrer großen Mehrheit kompetente Betriebsratsmitglieder,
die klare Positionen vertreten.
Wo gibt es Unterstützung?
Natürlich bei Ihrer Gewerkschaft!
Für Kolleginnen und Kollegen aus Verlagen und verlagsnahen Betrieben:
Bernd Mann
Fachsekretär Medien
dju in ver.di / Bez. München
Tel. 089 / 59977-7081
Fax 089 / 59977-7089
bernd.mann@verdi.de
Für Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Rundfunk, Film, Fernsehen:
Kathlen Eggerling, Jörg Reichel
connexx-av
Tel. 089 / 28787833
Fax 089 / 28787834
muenchen@connexx-av.de
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